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   VGH Bayern, 05.10.2021 - 10 ZB 21.1725   

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https://dejure.org/2021,42273
VGH Bayern, 05.10.2021 - 10 ZB 21.1725 (https://dejure.org/2021,42273)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.10.2021 - 10 ZB 21.1725 (https://dejure.org/2021,42273)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Oktober 2021 - 10 ZB 21.1725 (https://dejure.org/2021,42273)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3; AufenthG § 53, § 60 Abs. 5 und 7
    Ausweisung nach Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen mehrfacher Körperverletzung der Schwester (Jordanien)

  • rewis.io

    Ausweisung eines jordanischen Staatsangehörigen, Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von wegen mehrfacher Körperverletzung gegenüber der volljährigen Schwester, Einwendungen gegen das Strafurteil, Interessenabwägung, erfolgloser Asylfolgeantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung eines jordanischen Staatsangehörigen; Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von wegen mehrfacher Körperverletzung gegenüber der volljährigen Schwester; Einwendungen gegen das Strafurteil; Interessenabwägung; erfolgloser Asylfolgeantrag

  • rechtsportal.de

    Ausweisung eines jordanischen Staatsangehörigen bei beachtlicher Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 14.05.2019 - C-391/16

    Die Bestimmungen der Richtlinie über Flüchtlinge in Bezug auf die Aberkennung und

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2021 - 10 ZB 21.1725
    In diesem Zusammenhang habe das Erstgericht auch nicht die neueste Rechtsprechung des EuGH bezüglich straffällig gewordener Flüchtlinge berücksichtigt (Entscheidung vom 14.5.2019, C-391/16).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2021 - 10 ZB 21.1725
    Eine Ausweisung kann auch nach dem seit 1. Januar 2016 geltenden Ausweisungsrecht regelmäßig (zu Ausnahmen bei durch § 53 Abs. 3 bis 4 AufenthG besonders geschützten Personenkreisen BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16/17 - juris Rn. 19) auf generalpräventive Gründe gestützt werden, denn vom weiteren Aufenthalt eines Ausländers, der Straftaten begangen hat, kann auch dann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, wenn von ihm selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam davon abgehalten werden, vergleichbare Delikte zu begehen (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn.17).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2021 - 10 ZB 21.1725
    Eine Ausweisung kann auch nach dem seit 1. Januar 2016 geltenden Ausweisungsrecht regelmäßig (zu Ausnahmen bei durch § 53 Abs. 3 bis 4 AufenthG besonders geschützten Personenkreisen BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16/17 - juris Rn. 19) auf generalpräventive Gründe gestützt werden, denn vom weiteren Aufenthalt eines Ausländers, der Straftaten begangen hat, kann auch dann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, wenn von ihm selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam davon abgehalten werden, vergleichbare Delikte zu begehen (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn.17).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2021 - 10 ZB 21.1725
    Solche Zweifel bestünden dann, wenn der Rechtsmittelführer im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2021 - 10 ZB 21.1725
    Solche Zweifel bestünden dann, wenn der Rechtsmittelführer im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 06.03.2020 - 10 ZB 19.2419

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug - Ausweisungsinteresse wegen einer

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2021 - 10 ZB 21.1725
    Nach der Rechtsprechung des Senats können im Einzelfall auch Falschangaben zur Erlangung einer Duldung (BayVGH, B.v. 10.12.2018 - 10 ZB 16.1511 - juris Rn. 19; B.v. 17.9.2020 - 10 C 20.1895 - juris Rn. 10), eine Identitätstäuschung gegenüber der Ausländerbehörde (BayVGH, B.v. 6.3.2020 - 10 ZB 19.2419 - juris Rn. 5), Falschangaben im Visumverfahren (BayVGH, B.v. 28.12.2018 - 10 C 18.1361 - juris Rn. 13), die Verletzung der Passpflicht (BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 20.666 - juris Rn. 8), Körperverletzung (BayVGH, B.v. 27.4.2020 - 10 C 20.51 - juris Rn. 7) oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (BayVGH, U.v. 12.11.2020 - 10 ZB 20.1852 - juris Rn. 8 ff.) ein generalpräventives Ausweisungsinteresse begründen.
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2021 - 10 ZB 21.1725
    Erforderlich ist lediglich, dass die Ausweisung an Straftaten oder Verhaltensweisen anknüpft, bei denen sie nach allgemeiner Lebenserfahrung geeignet erscheint, andere Ausländer von Taten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (BVerwG, U.v. 3.5.1973 - I C 33.72 - juris Rn. 34; Bauer in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 53 AufenthG Rn. 64; Fleuß in Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, Stand: 1.7.2020, § 53 AufenthG Rn. 32).
  • VGH Bayern, 01.02.2019 - 10 ZB 18.2455

    Ausweisung wegen Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2021 - 10 ZB 21.1725
    Die Frage eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses (§ 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG) erlangt erst bei der Vollstreckung der Abschiebungsanordnung/-drohung Bedeutung und lässt die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung grundsätzlich unberührt (BayVGH, B.v. 16.4.2020 - 10 ZB 20.536 - juris Rn. 11; B.v. 1.2.2019 - 10 ZB 18.2455 - juris Rn. 10; B.v. 12.8.2019 - 10 ZB 19.1004 - juris Rn. 6; B.v. 13.1.2020 - 10 ZB 19.1599 - juris Rn. 14; B.v. 28.1.2020 - 10 ZB 19.2452 - juris Rn. 6; OVG Bremen, U.v. 5.7.2019 - 2 B 98.18 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.02.1998 - 1 B 21.98

    Ausländerrecht - Ausweisungsentscheidung und strafgerichtliche Verurteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2021 - 10 ZB 21.1725
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, B.v. 24.2.1998 - 1 B 21.98 - juris zu § 47 Abs. 1 AuslG 1990; B. v. 8.5.1989 - 1 B 77.89 - InfAuslR 1989, 269 zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965, jeweils m.w.N.) erfordert die Anwendung der auf eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung abstellenden Ausweisungstatbestände keine Prüfung, ob der Betroffene tatsächlich eine Straftat begangen hat.
  • VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967

    Vorliegen des Ausweisungsinteresses wegen eines nicht geringfügigen Verstoßes

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2021 - 10 ZB 21.1725
    Dementsprechend verlangt die Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2020 - 10 ZB 19.2235 - Rn. 4; B.v. 14.2.2019 - 10 ZB 18.1967 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 16.04.2020 - 10 ZB 20.536

    Ausweisung eines an paranoider Schizophrenie erkrankten türkischen

  • VGH Bayern, 20.08.2018 - 10 C 18.1361

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Verpflichtungsklage auf Erteilung einer

  • VGH Bayern, 17.09.2020 - 10 C 20.1895

    Keine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug wegen der

  • VGH Bayern, 13.01.2020 - 10 ZB 19.1599

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein die Ausweisung nach

  • BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89

    Zugrundelegung der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts bei einer

  • VGH Bayern, 23.01.2020 - 10 ZB 19.2235

    Abgelehnte Berufungszulassung - Ausweisung eines assoziationsberechtigten

  • VGH Bayern, 27.04.2020 - 10 C 20.51

    Erfolglose Beschwerde gegen Ablehnung von Prozesskostenhilfe

  • VGH Bayern, 05.09.2018 - 10 ZB 18.1121

    Ausweisung wegen einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe

  • VGH Bayern, 11.03.2020 - 10 ZB 19.777

    Ausweisung nach wiederholten Straftaten - Prognose zur Wiederholungsgefahr

  • VGH Bayern, 12.11.2020 - 10 ZB 20.1852

    Voraussetzung für Ausweisung aus generalpräventiven Gründen

  • VGH Bayern, 10.12.2018 - 10 ZB 16.1511

    Ausweisungsinteresse bei Identitätstäuschung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2015 - 18 A 2462/13

    Auswirkungen der Bindungswirkung von strafgerichtlichen und rechtskräftigen

  • VGH Bayern, 28.01.2020 - 10 ZB 19.2452

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines türkischen Staatsangehörigen gegen

  • VGH Bayern, 27.07.2021 - 10 C 21.1318

    Rechtsmäßige Ausweisungsverfügung trotz zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots

  • VGH Bayern, 12.08.2019 - 10 ZB 19.1004

    Kein Abschiebungsverbot wegen Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Namentlich bei "Affekttaten" oder reinen "Beziehungs- oder Leidenschaftstaten" kann es einer Ausweisung an einer generalpräventiven Wirkung fehlen, weil nach kriminologischen Erfahrungen je nach konkreter Konstellation nicht damit zu rechnen ist, dass sie gleichen oder ähnlichen Delikten vorbeugen könnten (vgl.Bayerischer VGH, Urteil vom 29.01.2014 - 10 ZB 13.1137 -, juris Rn. 9, m.w.N.; Bauer in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022, § 53 Rn. 65).Eine angemessene generalpräventive Wirkung der Ausweisung ist nicht zu erwarten bzw. ein Bedürfnis für ein generalpräventives Einschreiten besteht nicht, wenn der Sachverhalt Besonderheiten, insbesondere derart singuläre Züge, aufweist, dass die beabsichtigte Abschreckungswirkung nicht eintritt (Bayerischer VGH, Beschluss vom 05.10.2021 - 10 ZB 21.1725 -, juris Rn. 12), was etwa auch dann angenommen wird, wenn es an einem rational gesteuerten Verhalten fehlt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.07.2022 - OVG 2 B 2/20 -, juris Rn. 29; Fleuß in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 53 Rn. 32 ; Discher in: GK-AufenthG, Vor §§ 53 ff. Rn. 453 ).
  • VGH Bayern, 19.02.2024 - 19 ZB 22.2483

    Generalpräventive Ausweisung, Sofort vollziehbarer Widerruf der

    Eine angemessene generalpräventive Wirkung der Ausweisung ist nicht zu erwarten bzw. ein Bedürfnis für ein generalpräventives Einschreiten besteht nicht, wenn der Sachverhalt Besonderheiten, insbesondere derart singuläre Züge, aufweist, dass die beabsichtigte Abschreckungswirkung nicht eintritt (BayVGH, B.v. 5.10.2021 - 10 ZB 21.1725 - juris Rn. 12; VGH BW, U.v. 2.1.2023 - 12 S 1841/22 - juris Rn. 88).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 2.20

    Ausweisung eines Ausländers; Berücksichtigung von zielstaatsbezogenen

    Entscheidend ist, ob der Sachverhalt derart singuläre Züge in der Person des Klägers, seiner Lebenssituation, den Umständen der Tatbegehung oder der Ausweisungsanordnung selbst aufweist, dass die beabsichtigte Abschreckungswirkung nicht eintritt (vgl. VGH München, Beschluss vom 5. Oktober 2021 - 10 ZB 21.1725 - juris Rn. 12; BVerwG, a.a.O., Rn. 23).
  • VGH Bayern, 10.10.2022 - 19 ZB 22.1356

    Generalpräventiv motivierte Ausweisung bei einer Geldstrafe wegen Geldwäsche

    Hinsichtlich der zugrundeliegenden rechtskräftigen Verurteilung hat das Verwaltungsgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass die Anwendung der auf einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung beruhenden Ausweisungstatbestände regelmäßig keine Prüfung erfordert, ob der Betroffene tatsächlich eine Straftat begangen hat (st. Rspr. vgl. BVerwG, B.v. 24.2.1998 - 1 B 21.98 - juris zu § 47 Abs. 1 AuslG 1990; B. v. 8.5.1989 - 1 B 77.89 - InfAuslR 1989, 269 zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965, jeweils m.w.N.; BayVGH, B.v. 5.10.2021 - 10 ZB 21.1725 - juris Rn. 8).

    Etwas Anderes gilt nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür dargetan werden, dass sich dem Verwaltungsgericht eine weitere Sachverhaltsaufklärung hätte aufdrängen müssen (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2021, a.a.O. Rn. 8).

  • VGH Bayern, 29.03.2022 - 19 ZB 22.129

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einem ausländerrechtlichen

    Soweit der Kläger mit der Behauptung, bei einer erzwungenen Rückkehr nach Georgien könne er seine Nachsorge nicht mehr wahrnehmen, ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot geltend machen will, ist, unabhängig davon, dass ein etwaiges Abschiebungsverbot eine Ausweisung für sich genommen nicht rechtswidrig macht und die Frage eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses erst bei der Vollstreckung der Abschiebungsanordnung/-drohung Bedeutung erlangt (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2021 - 10 ZB 21.1725 - juris Rn. 15), nichts für das Vorliegen der Voraussetzungen des (hier ggf. gemeinten) § 60 Abs. 7 AufenthG aufgrund dieses Vortrags näher ausgeführt oder sonst ersichtlich.
  • VGH Bayern, 25.05.2023 - 19 ZB 22.2395

    Ausweisung eines US-Amerikaners nach rechtskräftiger Verurteilung wegen schweren

    Die Anwendung der auf einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung beruhenden Ausweisungstatbestände erfordert regelmäßig keine Prüfung, ob der Betroffene tatsächlich eine Straftat begangen hat (st. Rspr. vgl. BVerwG, B.v. 24.2.1998 - 1 B 21.98 - juris Rn. 4 zu § 47 Abs. 1 AuslG 1990; B. v. 8.5.1989 - 1 B 77.89 - InfAuslR 1989, 269 zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965; B.v. 16.9.1986 - 1 B 143/86 - juris Rn. 5 zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965 jeweils m.w.N.; BayVGH, B.v. 5.10.2021 - 10 ZB 21.1725 - juris Rn. 6).

    Allenfalls in Sonderfällen kann anderes gelten, wenn die Ausländerbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären, oder für die Ausländerbehörde ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht (BVerwG, B.v. 24.2.1998 - 1 B 21.98 - juris Rn. 4 zu § 47 Abs. 1 AuslG 1990; B. v. 8.5.1989 - 1 B 77.89 - InfAuslR 1989, 269 zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965; B.v. 16.9.1986 - 1 B 143/86 - juris Rn. 5 zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965; BayVGH, B.v. 5.9.2018 - 10 ZB 18.1121 - juris; B.v. 10.4.2019 - 19 ZB 17.1535 - juris Rn. 17; B.v. 5.10.2021 - 10 ZB 21.1725 - juris Rn. 8; OVG NRW, B.v. 8.12.2015 - 18 A 2462/13 - juris Rn. 11).

  • VG Ansbach, 27.04.2022 - AN 5 K 21.02109

    Ausweisung wegen Geldwäsche, Indizwirkung eines Strafbefehls für die Ausweisung,

    Die Anwendung der auf eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung abstellenden Ausweisungstatbestände erfordert regelmäßig keine Prüfung, ob der Betroffene tatsächlich eine Straftat begangen hat (BayVGH, B.v. 15.10.2021 - 10 ZB 21.1725 - juris Rn. 8).
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